AGB - Schluesselpate.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen

  1. Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Zahlungen und Angebote von Schlüsselpate und deren Kunden erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte, auch mit bereits bestehenden Kunden, für letztere jedoch nur, wenn Schlüsselpate rechtzeitig bei Vertragsanbahnung, spätestens bei Vertragsschluss, ausdrücklich auf diese hinweist.
  2. Diese allgemeinen Bedingungen können nur durch Vertrag oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen werden.


§ 2 Gegenstand

  1. Schlüsselpate übernimmt für den Kunden die Einlagerung eines Schlüsselbriefes.
  2. Der Schlüsselbrief des Kunden wird durch Schlüsselpate unter einer Lagernummer anonym und zugriffssicher eingelagert.
  3. Einlagerungen und Auslieferungen von Schlüsselbriefen sind grundsätzlich nur in solchen Regionen möglich, in denen es ein Schlüsselpate-Partnerdepot gibt. Die Standorte der Partnerdepots ermöglichen eine Zuführung des Schlüsselbriefes innerhalb von 30 bis 60 Minuten.
  4. Im Bedarfsfall kann der Kunde über die Notfallnummer von Schlüsselpate den Schlüsselbrief nach Nennung des vollständigen Namens, der bei Schlüsselpate hinterlegten Adresse sowie Geburtsdatum und -ort anfordern. Die von Schlüsselpate beauftragte Interventionskraft stellt den Schlüsselbrief zu. Der Kunde muss sich vor Ort gegenüber der Interventionskraft mit einem Lichtbildausweis legitimieren und erhält dann den Schlüsselbrief ausgehändigt.
  5. Wünscht der Kunde bei Anforderung des Schlüsselbriefes eine andere Lieferadresse, kann möglicherweise die Lieferzeit (Reaktionszeit) nicht eingehalten werden. Soll die Auslieferung an eine außerhalb des Einzugsgebietes des lokalen Schlüsselpatedepots gelegene Adresse erfolgen, wird der Schlüssel auf Wunsch und auf Kosten des Kunden mittels Kurierdienst versandt.Bei von der Kundenanschrift abweichender Lieferadresse oder Versand mittels Kurierdienst können abweichende Kosten entstehen. Kosten für eine vergebliche Anlieferung, etwa wegen falscher Lieferadresse oder Annahmeverweigerung, trägt der Kunde.
  6. Schlüsselpate erbringt keine Schlüsselnotdienst-Leistungen bei defekten Schließzylindern bzw. Schlüsseln.
  7. Schlüsselpate sichert eine streng vertrauliche Behandlung der Kundendaten zu, insbesondere die Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung, Organisation und Auslieferung befasste Dritte.Der örtliche Schlüsselpate-Partner erhält bei Einlagerung nur den Schlüssel und die von Schlüsselpate vergebene Schlüsselnummer ohne sonstige Daten des Kunden. Es besteht bei dem Schlüsselpate-Partner keinerlei Verbindung zwischen Schlüssel und Namen oder Adresse des Kunden. Nur bei dessen Abruf des Schlüssels erfährt der Schlüsselpate-Partner die gewünschte Lieferadresse.
  8. Schlüsselpate lässt verschiedene Dienstleistungen die der Kunde mit Schlüsselpate vertraglich vereinbart hat, durch Dritte Dienstleister oder Partnerunternehmen ausführen.

 

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Angebote von Schlüsselpate sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelfall als verbindlich bezeichnet werden. In diesem Fall ist Schlüsselpate an das Angebot für einen Zeitraum von 4 Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot ein abweichender Zeitraum genannt ist.
  2. In dem Falle, dass der Vertragsschluss durch die Annahme eines Auftrags oder einer Bestellung des Kunden durch Schlüsselpate erfolgt, steht Schlüsselpate eine Bearbeitungszeit von fünf bis sieben Werktagen ab Eingang des Auftragsangebots oder der Bestellung zu. Während dieser Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden.
  3. Für den konkreten Vertrags- und Leistungsumfang ist im Zweifel die Auftragsbestätigung von Schlüsselpate maßgebend. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung von Schlüsselpate unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf den Inhalt seines Auftrages zu überprüfen.
  4. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf bis sieben Werktagen annehmen.
  5. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per Email zu. Die AGB können Sie jederzeit hier https://www.schluesselpate.de/agb einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Preise

  1. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die genannten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen und nur im Rahmen des konkreten Auftrages. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht von der Auftragsbestätigung umfasst sind, werden gesondert zu den üblichen Preisen abgerechnet. Die aktuellen Preise können jederzeit auf der Website von Schlüsselpate www.schluesselpate.de im Online-Shop eingesehen werden.
  2. Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen. Schlüsselpate ist berechtigt für Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Schlüsselpate berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Verzugsschaden geltend zu machen, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten (bei Nichtverbrauchergeschäften) bzw. 5%-Punkten (bei Verbrauchergeschäften) über dem Basiszinssatz.
  4. Der eingelagerte Schlüssel verbleibt im Eigentum des Kunden. Er wird von Schlüsselpate nur für diesen verwahrt. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Vertrages, dass er berechtigt ist, den verwahrten Schlüssel bestimmungsgemäß zu verwenden.

§ 5 Lieferung

  1. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen durch Schlüsselpate setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Die Lieferfristen beginnen erst ab vollständiger Erfüllung dieser Verpflichtungen zu laufen.Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, sonstige Fälle höherer Gewalt sowie der Eintritt unvorhergesehener und unabwendbarer Hindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Schlüsselpate liegen, befreien Schlüsselpate von der Einhaltung der Lieferfristen. Dies gilt auch beim unvorhergesehenen Ausbleiben von Zulieferungen durch Lieferanten. Schlüsselpate verpflichtet sich, Beginn und Ende derartiger Störungen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Sollte sich die Lieferung durch diese Umstände verzögern oder unmöglich werden und Schlüsselpate kein Verschulden hieran treffen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Wird aus diesen Gründen die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, richten sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Schlüsselpate ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern deren Entgegennahme für den Kunden nicht im Einzelfall unzumutbar ist.

§ 6 Gefahrübergang und Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Kunden übergeben wurde. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Kunde für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können.

§ 7 Laufzeit/Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.
  2. Mit der Auslieferung des Schlüsselbriefes endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  3. Erfolgt während des Vertragsjahres keine Auslieferung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Kunde oder Schlüsselpate den Vertrag 3 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Kündigt eine der Parteien den Vertrag, sendet Schlüsselpate den Schlüsselbrief an die bekannte Kundenadresse oder abweichend eine vom Kunden mitgeteilte Adresse zurück. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Möchte der Kunde die Dienstleistungen von Schlüsselpate weiterhin in Anspruch nehmen, ist der Abschluss eines neuen Vertrages durch Bestellung im Online-Shop von Schlüsselpate erforderlich.
  5. Auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch Schlüsselpate im Falle des Zahlungsverzugs wird hingewiesen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Eine Haftung für natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Schlüsselpate haftet gleichfalls nicht für Schäden, die durch ein Verschulden des Kunden, insbesondere durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte bzw. unterlassene oder unsachgemäße Verwendung, Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, entstanden sind.
  2. Schlüsselpate hat bei festgestellten Mängeln die Wahl einer unentgeltlichen zweimaligen Nachbesserung oder einer Neulieferung. Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde Schlüsselpate die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist Schlüsselpate von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen frei.

§ 9 Haftung

  1. Haftung während der Lagerung der verschlossenen Schlüsselkuverts:
    1. Schlüsselpate haftet dem Kunden für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkuverts in der Zeit vom protokollierten Eingang der Schlüsselkuverts zur Lagerung bis zur Ablieferung entsteht. Die Haftung beginnt mit der Übernahme der verschlossenen Schlüsselkuverts, in Form des protokollierten Eingangs der Schlüsselkuverts und endet mit der quittierten Übergabe der verschlossenen Schlüsselkuverts an den Kunden oder sonstigen zum Empfang berechtigte Dritte.Schlüsselpate ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die Schlüsselpate oder seine Erfüllungsgehilfen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnten.
    2. Die Haftung von Schlüsselpate für Sach- und Vermögensschäden, die von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in § 10.1 aufgeführten Summen begrenzt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Schlüsselpate selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder infolge einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist. In jedem Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
    3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 9.1.2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. In den § 10.3 Satz 2 und § 10.6 Satz 1 beschriebenen Fällen ist eine Inanspruchnahme von Schlüsselpate ausgeschlossen.
  2. Haftung bei Transporttätigkeiten:
    1. Schlüsselpate haftet dem Kunden für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der verschlossenen Schlüsselkuverts in der Zeit der Beförderung zum Kunden entsteht, soweit der Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung seitens des Kunden verursacht worden ist. Die Haftung beginnt mit der Übernahme der verschlossenen Schlüsselkuverts, in Form des protokollierten Eingangs der Schlüsselkuverts und endet mit der quittierten Übergabeder verschlossenen Schlüsselkuverts an den Kunden oder sonstigen zum Empfang berechtigte Dritte.Schlüsselpate ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die Schlüsselpate auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte.
    2. Schäden und/oder Verluste an den beförderten verschlossenen Schlüsselkuverts müssen beim Empfang der Ware unverzüglich gegenüber dem auszuliefernden Unternehmen angezeigt werden; es ist, soweit möglich, eine entsprechende Bestätigung über dieser Anzeige anzufordern. Wird eine solche Bestätigung nicht ausgehändigt, hat der Kunde Schlüsselpate direkt Nachricht von Transportschäden zu geben, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von 5 Tagen. Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen sind Schlüsselpate vom Kunden unverzüglich, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von 21 Tagen nach Ablieferung an den Empfänger schriftlich anzuzeigen. Schlüsselpate haftet nicht für Schäden, die nach Ablauf dieser Fristen vom Kunden gemeldet werden.
    3. Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist je Schadensereignis auf zwei Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Ware, maximal auf einen Höchstbetrag von 25.000,00 EURO begrenzt, je nachdem welcher Betrag höher ist. Rechnungseinheit ist hierbei das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in EURO entsprechend dem Wert des EURO gegenüber dem SZR am Tag der Übernahme der Güter oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des EURO gegenüber dem SZR wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet. Die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Vergütung für den Transport der Sicherungsgüter begrenzt. Die Haftung wegen der Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung der Sicherungsgüter zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind und die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, sind auf sechs Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Ware begrenzt.
    4. Die in § 9.2.3 genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Schlüsselpate, deren Erfüllungsgehilfen oder Personen, denen sich Schlüsselpate bei Ausführung der Tätigkeit bedient, vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten begangen hat; Ersatzansprüche sind in letzterem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt sind. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  3. Allgemeine Regelungen:
    1. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Schlüsselpate für Sach- und Vermögensschäden, die von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, auf die in § 10.1 aufgeführten Summen begrenzt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Schlüsselpate selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder infolge einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist. In jedem Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
    2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 9.3.1 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. In den § 10.4 Satz 1 beschriebenen Fällen ist eine Inanspruchnahme von Schlüsselpate ausgeschlossen.
    3. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber Schlüsselpate schriftlich geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb der Frist schriftlich geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
    4. Falsche Angaben und Missbrauch oder unberechtigte Verfügung durch weitere Berechtigte gehen alleine zu Lasten des Kunden. Dies gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Schlüsselpate schriftlich oder telefonisch zur Sperrung seines Zugangs aufgefordert hat. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Schlüsselpate-Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.Kosten, die über diejenigen, die mit dem Verlust eines gewöhnlichen Schlüssels verbunden sind, hinausgehen, insbesondere durch Zugehörigkeit des Schlüssels zu einem Schließsystem, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 10 Betriebshaftpflichtversicherung

  1. Schlüsselpate und deren Erfüllungsgehilfen unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
    1. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR
    2. für Schäden durch Umwelteinwirkung: 3.000.000,00 EUR
    3. für Umweltschäden: 3.000.000,00 EUR
    4. für Abhandenkommen bewachter Sachen: 3.000.000,00 EUR
    5. für Abhandenkommen überlassener Schlüssel/Schließanlage/GHS: 3.000.000,00 EUR
    6. für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes: 250.000,00 EURDie vorstehend aufgeführten Deckungssummen nimmt der Kunde zur Kenntnis. Nach seiner Wertung sind diese ausreichend, um die vertragstypischen Risiken abzudecken.
  2. Im Schadensfall wird der Kunde den Schaden Schlüsselpate unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich, in dringenden Fällen vorab telefonisch, anzeigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Schlüsselpate unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.Für die aus der Transporttätigkeit erwachsenden Schadensersatzansprüche gilt die Regelung des § 439 HGB, soweit zulässig.
  3. Sollte der Deckungsschutz versagt werden aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind, so entfällt eine etwaige Haftung von Schlüsselpate in der Höhe, in der bei ordnungsgemäßem Verhalten Versicherungsschutz erteilt worden wäre.
  4. Entsprechend den zwischen Schlüsselpate und ihrem Betriebshaftpflichtversicherer geltenden Versicherungsbedingungen ist eine Haftung von Schlüsselpate in Fällen höherer Gewalt sowie für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Terror, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Naturkatastrophen oder unmittelbar auf hoheitlichen/behördlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen, ausgeschlossen.Soweit der Versicherer von Schlüsselpate einen zusätzlichen Haftungsausschluss erklärt, ist Schlüsselpate berechtigt, mit dem Auftraggeber über dessen Einbeziehung in das Vertragsverhältnis zu verhandeln. Kommt eine Einigung darüber nicht zustande, so ist Schlüsselpate berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen zwei Wochen auch während der Vertragslaufzeit außerordentlich zu kündigen.
  5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schlüsselpate und deren Erfüllungsgehilfen als Versicherungsnehmerin nach den AHB eine Reihe von Obliegenheitspflichten zu erfüllen haben, insbesondere jeden Schadensfall ihrem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme bzw. der Möglichkeit der Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen (§ 5.2 AHB). Schlüsselpate und ihre Erfüllungsgehilfen sind aufgrund der bestehenden Versicherung verpflichtet, den Anspruch bei Anzeige der Ablehnung der Schadenregulierung/Deckungszusage durch den Versicherer innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen (§ 10 AHB).

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schlüsselpate Verwatungs GmbH, Forckenbeckstraße 9-13, 14199 Berlin, Deutschland, Telefonnummer: 0800-70702300, E-Mail-Adresse: support@schluesselpate.de, Faxnummer: 030-120830099) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An

Schlüsselpate Verwatungs GmbH, Forckenbeckstraße 9-13, 14199 Berlin, Deutschland, Telefonnummer: 0800-70702300, E-Mail-Adresse: support@schluesselpate.de, Faxnummer: 030-120830099

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistung und Zahlungen ist Berlin.

Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand – soweit dieses rechtlich zulässig vereinbart werden kann – Berlin.


§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Schlüsselpate behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Kunden nicht zumutbar. Schlüsselpate wird den Kunden über AGB Änderungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Schlüsselpate wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Kunde alle Erklärungen an Schlüsselpate per E-Mail, per Fax oder per Brief übermitteln. Schlüsselpate kann Erklärungen gegenüber dem Kunden per E-Mail oder per Brief an die im Kundenkonto hinterlegten Adressen übermitteln.
  3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und Schlüsselpate gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen dem erkennbaren Willen der Parteien und deren wirtschaftlicher Zielsetzung möglichst nahe kommt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
  4. Sämtliche Vereinbarungen zwischen Schlüsselpate und dem Kunden zur Durchführung eines Auftrags bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, oder insbesondere auch über die im Internet verfügbaren Prozesse auf www.schlüsselpate.de. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bestellungen, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform und können auch per Telefax und E-Mail übermittelt werden.

Stand: 22.09.2022

 

Zusatz für Gewerbekunden

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden abgelehnt, in diesem Fall gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Schlüsselpate. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Schlüsselpate Bestätigungsschreiben von Kunden, die auf deren Geschäftsbedingungen verweisen, nicht ausdrücklich und im Einzelfall widerspricht.
  2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie
    1. Alle zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Pläne und technischen Unterlagen sowie das Angebot, dessen Konzept und Kostenvoranschläge unterliegen dem ausschließlichen Eigentums- und Urheberrecht von Schlüsselpate. Ohne vorherige Zustimmung von Schlüsselpate dürfen sie, auch teilweise oder in Auszügen, Dritten nicht zugänglich gemacht oder an diese herausgegeben werden. Sie sind an Schlüsselpate, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
    2. Schlüsselpate ist berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, sofern sich durch vom Kunden zu vertretende Gründe die Lieferung bzw. die Auftragserfüllung um mehr als vier Monate im Verhältnis zur vorgesehenen Planung verzögert.
    3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so wird ihm, beginnend zwölf Werktage nach Zugang der Versand- oder Leistungsbereitschaft, der durch die Lagerung oder Zurückhaltung der Leistung entstandene Verzugsschaden berechnet. Schlüsselpate ist nach den gesetzlichen Vorschriften u.a. berechtigt, über den Vertragsgegenstand anderweitig zu verfügen.
    4. Ersetzt §4.1: Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Preise zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die genannten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen und nur im Rahmen des konkreten Auftrages. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht von der Auftragsbestätigung umfasst sind, werden gesondert zu den üblichen Preisen abgerechnet. Die aktuellen Preise können jederzeit auf der Website von Schlüsselpate www.schluesselpate.de im Online-Shop eingesehen werden.

Stand 22.09.2022